… ein Bericht von Christian OE3CQB
Bevor man aber Reiseerinnerungen erlebt, muss man sich gut informieren über die geltenden Reisebestimmungen sowie auch über die im Urlaubsland geltenden Gesetze, Währungen, Straßenverkehrsordnungen, örtlichen Besonderheiten, Sprachen und Bräuche.
Für Camping- und Reiselustige Funkamateure gibt es immer einen Haufen an Sachen mitzunehmen in den Urlaub. Man denke nur an die Funkgeräte sowie an die große Auswahl an Antennen und Masten.
Meistens würde man ja am liebsten sein ganzes Shack mit auf die Reise nehmen. Das dem nicht so ist und man doch auf vieles der Dinge verzichten muss, die dann doch in der geliebten Funkerbude verbleiben müssen, ist entweder die Erkenntnis das der PKW zu klein, das Fluggepäck nicht ausreicht oder auch die XYL dann doch einem zur Vernunft bringt im Urlaub nicht allzuviel zu funken.
Aus diesen Kompromissen heraus muss man sich schon so viele Gedanken über die geplante Reise machen sodass man auch an die dort rechtlichen Amateurfunkbedingungen nicht vergessen sollte.
- Welchen Präfix muss ich verwenden?
- Welche Frequenzbereiche sind für meine Lizenzklasse zugelassen?
- Wieviel Sendeleistung darf ich nutzen?
Erster Anlaufpunkt ist hier eine ständig aktuelle Liste die der DARC e.V. herausgibt:
Meine bevorzugten Urlaubsländer der letzten Jahre sind ausser Österreich noch Kroatien und Tschechien.
Somit habe ich mich bei den Homepages der ortsansässigen Amateurfunkvertretungen eingelesen.
Zum Glück gibt es „Online Seiten Übersetzungstools“. HI
Auf der Kroatischen Seite www.hamradio.hr wird man sehr gut informiert was in 9A alles an Aktivitäten gesetzt werden und welche Möglichkeiten es zum ausüben des Hobbys gibt.
Ein Punkt hat mich dann zu einer Interessanten Information geführt das auch Gastlizenzen an Touristen ausgestellt werden.
Das musste ich mir genauer ansehen.
Nach einigen Recherchen und einem Gespräch mit einem gebürtigen Kroaten ist für jeden Behördenweg eine sogenannte OIB- Nummer zwingend erforderlich.
Eine Art Steuernummer.
Diese ist jedoch nur Vorort persönlich zu beantragen. Somit muss ich das Vorhaben einer Kroatischen Gastlizenz auf weiteres verschieben. Zumindest solange bis wieder eine Einreise nach den Covid-Bestimmungen möglich ist.
Anders und erfreulicherweise einfacher ist das Beantragen einer Gastlizenz in der Tschechischen Republik möglich.
Auch die Webpage der Tschechischen Amateurfunkvertretung ist gut und übersichtlich aufgebaut. Der Český radioklub ČRK informiert sogar sehr ausführlich über die Möglichkeit eine Gastlizenz zu beantragen. Nicht nur das! Auf der Homepage wird ein Vordruck samt allen Angaben zur Abwicklung erklärt.
Auf der Homepage (die auch auf Englisch verfügbar ist) findet man diverse Vordrucke für die Kommunikation mit der Behörde.
Kurzer Hand die richtige Vorlage in ein leeres Word Dokument kopiert mit meinen eigenen Daten versehen und unterschrieben.
Nun ist es in OK nicht wie in OE das die Amateurfunkgebühren jährlich eingehoben werden sondern auf 5 Jahre im Voraus zu bezahlen sind. Nach diesen 5 Jahren muss man wieder einen weiteren Antrag stellen um die Weiterführung der Bewilligung zu ermöglichen. Ansonsten verfällt das Rufzeichen.
Diese Gebühr beträgt 500 Tschechische Kronen, umgerechnet ca. 20 EURO. Bezahlen kann man dieses entweder Per Überweisung oder man kauft sich eine Stempelmarke. In jeder Postfilliale der Tschechischen Republik zu erwerben.
Glücklicherweise habe ich nette QRL Kollegen die mir diesen Weg zur Post erledigt haben.
Somit habe ich alles zusammengetragen. Das Ansuchschreiben, eine Kopie meiner österreichischen Amateurfunkbewilligung sowie eine Kopie meines Amateurfunkprüfungszeugnisses an die im Vordruck angegebene Adresse des Český telekomunikační úřad adressiert.
Wie mich eine Tschechische Arbeitskollegin aufmerksam gemacht hat gehört die Stempelmarke nicht aufgeklebt sondern mit einer Büroklammer am Schreiben befestigt.
Mit 2,80 Euro konnte ich den Brief erfolgreich absenden.
Da auf der Homepage mit einer Zeitspanne mit bis zu 8 Wochen zu rechnen ist ehe Antwort kommt, hatte ich gedacht: „Bis zum nächsten Urlaub wird es sich schon ausgehen.“
Schon 8 Tage danach bekam ich ein „Einschreiben“ per Post zugestellt. Zuerst dachte ich: „Das kann doch noch nicht Antwort von der Tschechischen Behörde sein und wenn doch kann das nichts gutes verheissen“.
Umsomehr zauberte es mir ein lächeln ins Gesicht, als darin eine Urkunde der Český telekomunikační mit Angabe meines neuen OK – Rufzeichen`s zum Vorschein kam.
Ich werde dieses Rufzeichen sicher nicht verfallen lassen somal auch die nächste Verlängerung der Lizenz nur 200 Tschechische Kronen kostet.
Somit freue ich mich schon auf eine Lockerung der Reisebestimmungen für den Sommer 2021 um das Rufzeichen „OK8CQB“ ON AIR zu bringen und damit schöne Funkkontakte zu erleben.
Der Musterantrag der CRK.cz (Achtung: für Klasse 4 Besitzer; Klasse 1 muss abgeändert werden)
tschechische Lizenz Antrag download
Link zu der Tschechischen Rufzeichenabfrage
Danke fürs lesen
vy 73 de Christian OE3CQB, OK8CQB